Kastrations- + Registrierungspflicht von Katzen, klare Regelung der Zuständigkeiten für Streuner
Streunerkatzen sind verlassene, ausgesetzte oder wild geborene Katzen, die im Freien leben. Sie haben ständig Hunger, leiden an Krankheiten und Verletzungen.
Kaum jemand kümmert sich um sie. Die Zahl der Streunerkatzen steigt weiter an, da sie sich fast ungehindert vermehren. Streunerkatzen sind verwildert und scheu. Sie haben Angst vor Menschen und leben versteckt. Ausgehungert, abgemagert und oft krank streunen sie meist nachts umher - immer auf der Suche nach Futter. So sieht man die leidenden und oft kranken Tiere nur selten.
Streunerkatzen leiden still und einsam
Jede der etwa zwei Millionen Straßenkatzen in Deutschland stammt ursprünglich von einer Hauskatze ab. Um den stetigen Nachwuchs und das Leid der Straßenkatzen zu beenden, müssen neben der Kastration der Straßenkatzen auch Katzenhalter ihre Freigängerkatzen rechtzeitig kastrieren. Tun sie das nicht, können sich ihre Katzen unkontrolliert mit Straßenkatzen oder nicht kastrierten Freigängerkatzen fortpflanzen. Werden Katzen und/oder ihre Nachkommen heimlich ausgesetzt oder einfach zurückgelassen, werden daraus ebenfalls Straßenkatzen. So entstehen neue Katzenpopulationen oder bereits bestehende Gruppen von Straßenkatzen wachsen weiter an.
Die aktuelle Situation in Deutschland
Um der Vermehrung und dem Katzenlend Einhalt zu gebieten, erlassen immer mehr Gemeinden eine gesetzliche Pflicht zur Kastration freilaufender Katzen. Bereits 12 Bundesländer haben ihren Kommunen per Landesverordnung eine gesetzliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenschutzverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz zu erlassen. Das heißt Gemeinden können nach § 13b Tierschutzgesetz auf kommunaler Ebene eine Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von freilaufenden Katzen erlassen. Inzwischen gibt es rund 800 Städte und Gemeinden in denen eine Kastrationspflicht gilt (Stand: Nov. 2020)
Welche Bundesländer haben Katzenschutzverordnungen?
In folgenden zwölf Bundesländern gilt bislang eine Katzenschutzverordnung:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
In Sachsen gibt es bislang noch keine Katzenschutzverordnung. Hier ist dringener Handlungsbedarf um das Katzenleid landesweit zu bekämpfen.Bislang haben lediglich einige Kommunen entsprechende Verordnungen erlassen.
- Zerbst / Anhalt
- Folbern, OT (Stadt Großenhain)
Großenhain, Stadt - Großschirma (Sonderregelung: Hier schreibt die Polizeiverordnung vor, dass „durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen ist, dass eine unkontrollierte Vermehrung des Bestandes nicht erfolgt. Katzenhalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Katzen nicht verwildern.“)
- Radeberg
- Strauch, OT (Stadt Großenhain)
- Treugeböhla, OT (Stadt Großenhain)
- Wildenhain, OT (Stadt Großenhain)
- Zabeltitz, OT (Stadt Großenhain)
- Zschauitz, OT (Stadt Großenhain)
Das reicht natürlich nicht, deshalb ist eine landesweite Katzenschutzverordnung in Sachsen längst überfällig.
Gute Ansätze bietet die vor Kurzem im Saarland eingeführte landesweite Katzen-Kastrationspflicht. Hier gilt seit Kurzem im gesamten Bundesland eine Pflicht zur Kastration. Allerdings setzt das Land die Katzenschutzverordnung ein und beschränkt die Kastrationspflicht auf große lokale Populationen von Katzen, sogenannten Hotspots. Wird ein Streuner-Brennpunkt lokalisiert, sollen die örtlichen Veterinärämter das weitere Vorgehen übernehmen. In betroffenen Gebieten sollen Katzenhalter per öffentlicher Ankündigung über Kastrationsaktion informiert werden.
Katzen, die nicht gekennzeichnet und nicht in einem Haustierregister eingetragen sind, werden dann durch Mitglieder der örtlichen Tierschutzvereine eingefangen. Die Tierschützer kastrieren die Katzen und chippen sie. Die Tierschutzvereine müssen für ihren Einsatz finanziell unterstützt werden, denn das Kastrieren und Chippen einer Katze kostet ca.120 Euro.
Katzenbesitzer sind ebenfalls gefordert.
Unser dringender Appell richtet sich nicht nur an die Politik, sondern auch an alle Katzenbesitzer: Bitte lassen Sie Ihre Freigängerkatzen rechtzeitig kastrieren und chippen..
Eine Operation mit Vollnarkose ist zwar für jeden belastend. Der Eingriff stellt für gesunde Tiere jedoch nur ein geringes Risiko dar. Die Tierärzte klärent über das Operations- und Narkoserisiko und die nötige Nachsorge auf.
Eine Kastration hat neben dem verhindern von Katzenleid durch ungebremste Fortpflanzung weitere Vorteile. Durch den Wegfall der Sexualhormone ändert sich das Verhalten der Katzen. Sie werden in der regel ruhiger, streiten weniger wodurch Verletzubngsrisiken sinken. Bei weiblichen Katzen wird das Risiko reduziert werden, später an Gesäugetumoren zu erkranken. Kater markieren deutlich weniger.
Eine Reduktion der wilden Katzenpopulation trägt nicht nur dazu bei, das Leid der Straßenkatzen zu mindern, auch Vögel als potentielle Beutetiere profitieren davon.